Wartungs- und Reparaturbedingungen
Wartungs- und Reparaturbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden Reparaturbedingungen gelten für alle von uns an unseren Produkten ausgeführten Reparaturen. Reparaturen werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern erkennen wir nicht an.
Ein Auftrag wird nur dann eingeplant und ausgeführt wenn der Reparaturauftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.
Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur
Die Übersendung eines Gerätes an uns ist der Auftrag zur Durchführung der von uns für notwendig erachteten Reparaturen, soweit sich aus einer Erklärung des Übersenders nichts anderes ergibt.
Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erstellt und ist immer kostenpflichtig. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt, berechnen wir zzgl. des Kostenvoranschlages alle weiteren Aufwendungen (Lagerkosten,Verpackung, Fracht, Porto).
Der Fa. Schneider steht wegen Ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an der aufgrund des Auftrages in den Besitzt vom Kundendienst gelangter Geräte zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 1 Monat nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt, so entfällt die Verpflichtung zu weiterer Aufbewahrung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kundendienst berechtigt, das Gerät zum Verkaufswert zu veräußern.
Wird uns nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über das weitere Vorgehen, seitens des Kunden getroffen,sind wir berechtigt das Pfandrecht geltend zu machen oder wahlweise das Gerät für den Kunden kostenpflichtig zu entsorgen.
Bei Großgeräten (z.B. Kombidämpfern, Spülmaschine, Herdanlagen) erfolgen die Reparaturarbeiten grundsätzlich am Aufstellungsort, wenn nicht nach Art und Umfang die Reparatur in der Werkstatt vorgenommen werden kann. Es ist der Zugriff auf das Gerät so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorgenommen werden kann. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und dem Kunden die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Genehmigung mitgeteilt.
Sollten Reparaturen durch uns nicht ausgeführt werden können, setzen wir das Einverständnis des Auftragsgebers voraus, das betroffene Gerät zur weiteren Bearbeitung zum Hersteller oder zu externen Spezialisten zu schicken. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Auf die Reparatur- und Lieferzeiten der Hersteller oder anderer Subunternehmer haben wir keinen Einfluss. Garantieansprüche werden grundsätzlich zum Hersteller geschickt.
Wir behalten uns vor nicht gereinigte Geräte kostenpflichtig zurückzuschicken, oder kostenpflichtig durch uns zu reinigen.
Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile, die durch Einbau Bestandteil eines im Kundeneigentum befindlichen Gerätes geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Firma Schneider.
Zahlung:
Rechnungen von Reparaturen und Kundendiensteinsätzen sind innerhalb von 8 Tagen fällig und nicht skontofähig. Vereinbarte Rabatte auf Lieferleistungen gelten nicht für Reparaturen und Kundendiensteinsätze.